Wir heißen Sie herzlich Willkommen und wünschen Ihnen angenehme Ferien.
Bitte lesen Sie aufmerksam die Betriebsordnung durch und sorgen Sie für die Einhaltung der folgenden Punkte.
- Die Vermietung des Platzes ist streng persönlich und betrifft ausschließlich die im Gästebuch beim Empfang bzw. dem Privatvertrag eingetragenen Personen.
- Ein Platzwechsel ohne die Zustimmung der Geschäftsführung ist strengstens verboten.
- Die Geschäftsführung ist berechtigt den Campers Platz aus wichtigem Grund zu ӓndern.
- Falls zusätzliche Personen untergebracht werden sollten, wird deren Unterkunft aufgrund der geltenden Preisliste berechnet.
- Besucher müssen sich bei Ankunft bei der Rezeption anmelden, ihren Personalausweis bzw. Reisepass bis zum Verlassen des Platzes abgeben. Ein Besuchsaufenthalt von mehr als 1 Stunde wird dem Besucher eine Tagesgebühr berechnet.
- Die Stromversorgung ist strikt 6A (ca. 1300 Watt). Der Strom ist für privaten Verbrauch von energieeffizierten Gerӓten (Kühlschrank, Lampen, Radios, PCs usw.). Der Verbrauch von Gerӓten, die mehr Strom brauchen, ist wegen Schadenmöglichkeit der Anlagen verboten.
- Die Campingeinfahrt ist für Fahrzeuge zwischen 8.00 Uhr und 0.00 Uhr geöffnet. Die Verkehrsgeschwindigkeit innerhalb des Campings darf nicht mehr als 15 km/h sein.
- Der Campingplatz wird gemäß den touristischen Gesetzesverordnungen betrieben und untersteht den Prüfungen des Griechischen Fremdenverkehrsverbands. Aus diesen Gründen ist jede Veränderung der Struktur und Anlage des Campingplatzes durch die Gäste untersagt und die Vermietung der Unterkünfte untersteht aus diesem Grund nicht den Verordnungen bezüglich ziviler und handelsrechtlicher Vermietungen.
- Die Gäste haften für ihre persönlichen Gegenstände. Das Campingunternehmen haftet in keinem Fall für persönliche Gegenstände und Wertsachen, es sei denn, der Campingplatz übernimmt ihre Aufbewahrung.
- Die Haustiere sind nicht in der Unterkunften erlaubt (Bungalows, Miet-Mobile homes, vermietete Wohnwagen). Sie sind nur unter Voraussetzungen in den Scilfhütten erlaubt. Auf dem restlichen Campingplatz sind sie nue ran erlaubt, wenn die Besitzer die erforderlichen Dokumente mit sich führen (wie Hunde-Gesundheitspass). Die Haustiere müssen immer an der Leine geführt werden. Die Haustiere dürfen sich nicht frei auf dem Campingplatz bewegen und ins Meer gehen. Die Haustierbesitzer müssen die Exkremente ihrer Tiere entsorgen. Selbstverständlich müssen die Gäste mit Haustieren den Campingplatz verlassen, falls ihre Tiere durch ihr Verhalten, die anderen Campinggäste stören sollten.
- Eltern haften für ihre Kinder und für die Einhaltung dieser Betriebsordnung und haben dafür zu sorgen, dass sie andere Campinggäste, insbesonders während der vorgesehenen Ruhezeiten, nicht stören. Kleinkinder müssen von Erwachsenen zur Nutzung der öffentlichen Einrichtungen begleitet werden.
- Eltern sind ausschließlich verantwortlich für von ihren Kindern angerichtete Schӓden oder Unfӓlle.
- Die Kinder müssen vor allem auf den Spielplӓtzen begleitet und besichtigt werden.
- Die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Erhaltung sauberer Anlagen und Räume stellen Prinzipien zivilisierter und sozial eingestellter Gäste dar.
- Sportspiele sind auf gemeinnützigen Flächen untersagt.
- Ruhezeiten sind 14.30-17.30 und 24.00-8.00.
- Der Gebrauch von Audio-Equipment und Musikinstrumenten ist wӓhrend der Ruhezeiten verboten. In den anderen Stunden ist es nur erlaubt, wenn dies nicht die Ruhe der anderen Campinggäste stört.
- Freie Feuerstellen im Freien sind untersagt. Die Campers müssen die Regelungen der Feuerwehr und des Waldschutzdienstes bezüglich des Gebrauchs von Barbeques einhalten.
- Lagerfeuer am Strand sind verboten, ebenso wie die Nutzung und der Gebrauch von Haushaltsgeräten und Geschirr am Strand.
- Ein Eingriff und eine Veränderung des Erscheinungsbilds des Campingplatzes, wie z.B. Dachkonstruktionen, Umzäunungen, Schuppen, Barbecue-Plätze, selbstgebaute WCs bzw. Duschen usw. aus jedem beliebigen Baumaterial sind strengstens verboten. Ebenso ist die Bepflanzung, die Entfernung der Räder von Wohnwagen, die Abstützung von Zelten mit anderen als den üblichen Stützmaterialien untersagt.
- Eine Befestigung von spitzen Gegenständen in den Baumstämmen ist verboten.
- Der Wasserverbrauch zum Gießen von Wegen, Pflanzen und zum Auto, Boote oder Fahrzeuge waschen ist verboten.
- Es ist verboten, gemeinnützige Flächen und Räumlichkeiten (Wasserschläuche) einzunehmen, dauerhafte Sonnenschirme am Strand aufzustellen, usw.
- Es ist verboten die Fahrzeuge außerhalb des vorgesehenen Parkplatzes des Campings zu parken.
- Der Bau von permanenten Wasserversongungsanlagen ist streng verboten. Das zur Verfügung gestelltes Wasser ist nur für das Auffüllen des Tankbehӓlters des Wohnwagens.
- Die Trailer dürfen nicht am Strand und an von der Rezeption untersagten Stellen abgestellt werden.
- Die Boote dürfen nur an den von der Rezeption angewiesenen Stellen anlegen. Außerdem dürfen sich die Boote nicht im Schwimmbereich der Strandgäste bewegen, d.h. innerhalb der durch Bojen markierten Meereszone.
- Die chemischen Toiletten dürfen nicht auf gemeinnützigen Flächen außer der dafür vorgesehenen Flächen entsorgt werden.
- Als Dauercamper wird ein Gast angesehen, der auf dem Campingplatz mehr als 60 Tage verbleibt, unabhängig von seinem Anreisedatum, innerhalb des Betriebszeitraums des Campingplatzes vom 1. Mai bis zum 30. September jeden Jahres.
- Bei Abwesenheit vom Campingplatz muss der Anschluss des Wohnwagens vom Stromnetz getrennt werden.
- Das zusätzliche Fahrzeug eines Dauercampers wird extra berechnet.
- Die Gründung jeder Art und zu jedem Zweck von Vereinen mit Sitz den Campingplatz und die Nutzung und Verwendung des Firmennamens sind strengstens untersagt.
- Der Geschäftsführer des Campingplatzes ist berechtigt, etwaige Ruhestörer vom Campingplatz zu entfernen.
- Tafeln, Embleme, Markenzeichen und Bekanntmachungen stellen einen Zusatz zu dieser Betriebsordnung dar.
- Das Betreten und der Verbleib auf dem Campingplatz bedeutet gleichzeitig die Akzeptanz dieser Betriebsordnung.
DER GESCHÄFTSFÜHRER DES UNTERNEHMENS
ΑΝΤONIOS DELIDIMITRIOU